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   OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 23 U 162/10   

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https://dejure.org/2012,35946
OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 23 U 162/10 (https://dejure.org/2012,35946)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.2012 - 23 U 162/10 (https://dejure.org/2012,35946)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 23 U 162/10 (https://dejure.org/2012,35946)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 662 BGB, § 667 BGB
    Anlageberatung: Pflicht zur anlage- und anlegergerechten Beratung beim Erwerb von Zertifikaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Beratungspflichten einer anlageberatenden Bank beim Erwerb von Zertifikaten; Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage wegen Pflichtverletzung der anlageberatenden Bank ohne Nachweis einer Falschberatung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Lichten der anlageberatenden Bank zur anleger- und objektgerechten Beratung; Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung der anlageberatenden Bank, da Fehler bei der Beratung nicht nachgewiesen sind

  • rechtsportal.de

    BGB § 662 ; BGB § 667
    Anlageberatung - Pflicht zur anlage- und anlegergerechten Beratung beim Erwerb von Zertifikaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 23 U 162/10
    Die Klägerin hätte hier dartun müssen, dass und warum bei den Emittenten der Zertifikate (u.a. A, C und B Bank) im Zeitpunkt der Zeichnung ein konkretes Insolvenzrisiko (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. September 2011, XI ZR 182/10, zit. nach juris, Rn. 24) bestanden hatte.

    Auch die Darlegungen der Klägerin (vgl. Schriftsatz vom 5. September 2011, Bl. 295ff. d.A.) zu Ausgabeaufschlägen bzw. Verwaltungsgebühren sind unerheblich, da es hier, was Voraussetzung für eine Aufklärungspflicht über Rückvergütungen ist (BGH, Urteil vom 27. September 2011, a.a.O., Rn. 31), an einem Dreipersonenverhältnis fehlt.

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 23 U 162/10
    Die sich danach ergebenden Pflichten zur anlage- und anlegergerechten Beratung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. Juli 1993, XI ZR 12/93, zit. nach juris, Rn. 14ff.; Vortmann, Aufklärungs- und Beratungspflichten der Banken, 9. Aufl. (2010), Rn. 662ff. m.w.N.) hat die Beklagte, hier handelnd durch den Zeugen Z2, allerdings nicht verletzt.
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 23 U 162/10
    Dabei ist erforderlich, dass sich der Anlageinteressent gezielt mit der Bitte um Beratung hinsichtlich eines Anlagekonzepts an einen Berater zur Nutzung dessen besonderer Sachkenntnis wendet, also gerade nicht mit einer fertigen Anlagestrategie versehen nur noch deren Durchführung regeln will (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2008, XI ZR 89/07, zit. nach juris, Rn. 11; Urteil vom 13. Januar 2000, III ZR 62/99, NJW-RR 2000, 998).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 23 U 162/10
    So hat die darlegungs- und beweisbelastete (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2006, XI ZR 320/04, zit. nach juris, Rn. 15; von Heymann/Merz, Bankenhaftung bei Immobilienanlagen, 17. Aufl. (2008), Rn. 777) Klägerin nicht nachgewiesen, dass seitens der Beklagten Anlageempfehlungen erfolgten, die die Risikostruktur der Klägerin nicht beachteten.
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 23 U 162/10
    Erbringt die Bank dann die erwartete Beratung, nimmt sie das auf Abschluss eines entsprechenden Beratungsvertrags gerichtete konkludente Angebot an (BGH, Urteil vom 21. März 2006, XI ZR 63/05, zit. nach juris, Rn. 10; Urteil vom 9. Mai 2000, XI ZR 159/99, zit. nach juris, Rn. 10).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 23 U 162/10
    Dabei ist erforderlich, dass sich der Anlageinteressent gezielt mit der Bitte um Beratung hinsichtlich eines Anlagekonzepts an einen Berater zur Nutzung dessen besonderer Sachkenntnis wendet, also gerade nicht mit einer fertigen Anlagestrategie versehen nur noch deren Durchführung regeln will (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2008, XI ZR 89/07, zit. nach juris, Rn. 11; Urteil vom 13. Januar 2000, III ZR 62/99, NJW-RR 2000, 998).
  • BGH, 24.09.2002 - XI ZR 345/01

    langjährige Geschäftsverbindung begründet keinen Rahmenvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 23 U 162/10
    Ein solcher Beratungsvertrag kommt - auch stillschweigend - zustande, wenn der Kunde mit der Bank oder diese mit dem Kunden Kontakt aufnimmt und darauf tatsächlich eine Beratung erfolgt (BGH, Urteil vom 24. September 2002, XI ZR 345/01, NJW 2002, 3695, 3697).
  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 23 U 162/10
    Erbringt die Bank dann die erwartete Beratung, nimmt sie das auf Abschluss eines entsprechenden Beratungsvertrags gerichtete konkludente Angebot an (BGH, Urteil vom 21. März 2006, XI ZR 63/05, zit. nach juris, Rn. 10; Urteil vom 9. Mai 2000, XI ZR 159/99, zit. nach juris, Rn. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 U 619/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung - Unternehmer des Baugewerbes -

    Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, reiche es nicht aus, irgendwann die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung zu fordern und zu erhalten, sondern es sei erforderlich (?) sich diese eben zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe und grundsätzlich bezogen auf die gesamte Dauer der Arbeitsausführungen vorlegen zu lassen (SG Leipzig, Beschluss vom 18.11.2010 - S 23 U 162/10 ER -).
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